Einmessungsbescheinigung
einsortiert in Allgemein am 02. May, 2009
Die Einmessungsbescheinigung des Vermessungsingenieurs trudelte heute ein. Die zuständige Bauordnungsbehörde erhielt ebenfalls ein Exemplar. Laut dieser Bescheinigung wurden keine Abweichungen von der festgelegten Grundfläche und Höhenlage festgestellt. Somit wandert das Dokument zur Überprüfungsmessung in den Hausordner. § 68 Brandenburgische Bauordnung Baubeginn, Baufreigabe, Einmessung, Mitteilungspflichten über den Stand der Bauarbeiten (1) Mit der Bauausführung darf erst [...]





